Mal wieder etwas neues aus dem Bereich Urheberrecht an Bildern im Internet. Das Amtsgericht Würzburg (Urteil v. 23.07.2020 – Az.: 34 C 2436/19) hatte einen Fall zu Entscheidung vorliegen, in dem ein Bild welches unter der Creative-Commons Lizenz online zum Download angeboten wurde. Die CC-Lizenz besagt, dass das Bild kostenlos verwendet werden darf. Einzige Voraussetzung ist die Nennung des Urhebers, zusammen mit dem Bild. Die Lizenzbedingungen findet man hier.
Die Klägerin hatte eben diesen Urheberhinweis vergessen und wurde daraufhin von der Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Genauer bot die Beklagte der Klägerin an, dass sie das Bild gegen eine pauschale Gebühr nachlizensieren könne. Dann dürfe sie es auch ohne Urheberrechtshinweisen verwenden. Eine häufige Herangehensweise von vermeintlichen Fotografen oder Fotoagenturen. Dieses Angebot schlug die Klägerin jedoch aus und verklagte die Urheberin im Wege einer negativen Feststellungsklage. Das Gericht sollte also hier feststellen, dass keine Schadensersatzanspruch gegen die Klägerin besteht. Und das hat es dann auch getan.
Kein Schadenersatz, weil kein Schaden
Das AG Würzburg war der Ansicht, das der Urheberin schon kein Schaden entstanden sei. Und wo kein Schaden, da auch kein Schadenersatz. Das Gericht geht davon aus, dass kein vernünftiger Vertragspartner einen derartigen Betrag zahlen würde, nur um der Pflicht zur Urhebernennung aus dem Weg zu gehen.
Es orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des OLG Köln, dass bezogen auf die CC-Lizenz 2014 ebenso entschieden hatte. (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 62/14) Auch dem immer wieder von Urhebern vorgetragenen Argument, der Schaden läge in der ausbleibenden Werbewirkung aufgrund des fehlenden Urheberhinweise, erteilt das Gericht ein Absage.
Auch auf andere Lizenzen anwendbar
Das Urteil stellt eine erfreuliche, wenn auch nicht unumstrittene Rechtsansicht dar. Diese ist meiner Ansicht nach auch nicht nur auf Bilder unter der CC-Lizenz anwendbar, sondern trifft generell bei Lizenzen zu, bei denen Bilder und auch Texte (ja ich meine u.a. dich AdSimple GmbH) kostenlos gegen Nennung des Urhebers angeboten werden.
Wenn Sie eine Abmahnung oder Lizenzforderung wegen eines Bildes unter der Creative-Commons Lizenz erhalten haben, unterstütze ich Sie gerne bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
tl;dr: Kein Schadensersatz bei vergessener Urhebernennung, wenn ein Bild unter der Creative-Commons Lizenz steht, weil kein Schaden beim Urheber entstanden ist.
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