OLG Düsseldorf: Schadensersatz von 0,05 EUR für den markenrechtswidrigen Verkauf einer Handy-Hülle
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015, Az. I-20 U 92/14 § 14 MarkenG Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Feststellung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen einer Markenverletzung jedenfalls ein nominaler Mindestschadensersatz zu schätzen ist, da von einer unentgeltlichen Nutzungsgewährung nicht ausgegangen werden kann. Vorliegend betrage dieser Mindestschadensersatz 0,05 EUR für den Verkauf einer […]