Tiguan I = Tiguan II
Offensichtlich lassen sich nicht alle Käufer eines VW Dieselfahrzeuges auf einen Vergleich mit Verschwiegenheitsvereinbarung ein. Ein Kunde des Wolfsburger Konzerns hat jetzt vor dem Hamburger Landgericht (Az. 329 O 05/17) ein bemerkenswertes Urteil erstritten. Der Kläger hatte im Jahr 2015 einen neuen VW Tiguan mit einem 2,0 Liter Dieselmotor gekauft. Dieses Fahrzeug war mit der […]